Aktuelles - Archiv

2020

Die Mindestlohnkommission hat turnusmäßig am 30. Juni 2020 ihren Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes für die Zeit ab 1. Januar 2021 gefasst.

  • ab 1. Januar 2021 - 9,50 Euro je Zeitstunde,
  • ab 1. Juli 2021 - 9,60 Euro je Zeitstunde,
  • ab 1. Januar 2022 - 9,82 Euro je Zeitstunde und
  • ab 1. Juli 2022 - 10,45 Euro je Zeitstunde.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/dritte-mindestlohnanpassungsverordnung-milov3.html

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s1595.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2356.pdf%27%5D__1609315756685

http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf/EDN_Infoblatt_Taxameter_WSZ.pdf

http://www.ed-nord.de

Die Eichdirektion Nord informiert:

In diesem Schreiben befinden sich die notwendigen Hinweise für eine Eichung, damit die vorzulegenden Dokumente für eine Eichung im Original mitgeführt werden und es nicht deshalb zu einer eventuellen Ablehnung der Eichung kommt. Die EDN bittet um Kenntnisnahme, damit für die Zukunft ein reiblungsloser Ablauf der Eichung gewährleistet werden kann.

Liebe Mitglieder,

im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie das Schreiben von der AOK NordWest hinsichtlich der weiteren Informationen zum Genehmigungsverzicht.

Liebe Mitglieder,

im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie die aktuelle Mitteilung der AOK NordWest (Stand: 17.09.2020) hinsichtlich der dauerhaften Verlängerung des Verzichts auf den Genehmigungsvorbehalt für Fahrkosten.

Liebe Mitglieder,

im internen Bereich unter Krankenfahrten/Aktuelles finden Sie weitere Informationen.