Die Mindestlohnkommission hat turnusmäßig am 30. Juni 2020 ihren Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes für die Zeit ab 1. Januar 2021 gefasst.
im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie das Schreiben von der AOK NordWest hinsichtlich der weiteren Informationen zum Genehmigungsverzicht.
im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie die aktuelle Mitteilung der AOK NordWest (Stand: 17.09.2020) hinsichtlich der dauerhaften Verlängerung des Verzichts auf den Genehmigungsvorbehalt für Fahrkosten.