"Für Kiel ist eine Vergütung der Hin- und Rückfahrt für Bedürftige i. H. v. 2 x 5,00 € je Strecke an die Taxiunternehmen vorgesehen. Die Gutscheine werden mit der Adresse versehen und den Anspruchsberechtigten mit einem kurzen Anschreiben zugestellt.
Pro Impftermin stehen also vier Gutscheine mit einem Gesamtwert von 20,00 € zur Verfügung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Gutscheinwert, haben die Beförderten die Differenz als Eigenanteil selbst und direkt an das Taxiunternehmen zu zahlen. Für den Fall, dass ein Gutschein nicht komplett genutzt wird, verbleibt der volle Wert beim Taxiunternehmen. Eine Auszahlung der Differenz ist nicht möglich.
Das Impfzentrum am Standort Schwedenkai 1 in 24103 Kiel ist als Destination festgelegt. Wir können die Gutscheine bzgl. des Fahrzieles leider nicht mehr ändern. Die Gutscheine können im begründeten Einzelfall aber auch für andere Impfzentren außerhalb Kiels, eingesetzt werden. "
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Kiel - Amt für Soziale Dienste.
nachfolgend finden Sie das Informationsschreiben des Kreises Pinneberg sowie die Abrechnungsvordrucke für die Taxen- und Mietwagenunternehmen im Kreis Pinneberg bezüglich der Kostenübernahme für Fahrten zu den Impfzentren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Pinneberg.
Die Mindestlohnkommission hat turnusmäßig am 30. Juni 2020 ihren Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes für die Zeit ab 1. Januar 2021 gefasst.
In diesem Schreiben befinden sich die notwendigen Hinweise für eine Eichung, damit die vorzulegenden Dokumente für eine Eichung im Original mitgeführt werden und es nicht deshalb zu einer eventuellen Ablehnung der Eichung kommt. Die EDN bittet um Kenntnisnahme, damit für die Zukunft ein reiblungsloser Ablauf der Eichung gewährleistet werden kann.
im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie das Schreiben von der AOK NordWest hinsichtlich der weiteren Informationen zum Genehmigungsverzicht.