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Vereinbarung von Kontrolldokumenten von Deutschland mit der Slowakischen Republik über den bilateralen Straßenpersonenverkehr mit PKW (Taxen und Mietwagen)

Auch wenn der anliegende Vorgang nicht allseits Interesse finden wird, so mag es doch für die wenigen Unternehmen, die mal eine Fahrt Richtung Slowakei haben, schon seine Bedeutung haben, dass das deutsche Verkehrsministerium mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik eine Regelung über die Beförderung von Personen und deren Gepäck mit PKW (Taxen und Mietwagen) zwischen der Slowakischen Republik und Deutschland geschlossen haben.

Noch zu erwähnen ist, dass das ab 1.06.2014 zu verwendende Kontrolldokument das aus dem Busbereich bekannte ASOR-Fahrtenblatt ist, welches Sie beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und seinen Landesverbänden beziehen können. Das Original des Fahrtenblattes, bei dem unbedingt die Kategorien C1 und C3 durchzustreichen sind, ist immer korrekt ausgefüllt bei solchen Fahrten mitzuführen.

Anlagen

Slowakei_Anfrage_MinSVR

Slowakei_Antw_BMVI

Slowakei_Rücktantw_MinSVR

 

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