Aktuelles

Mögliche Ausgangsbeschränkungen in Schleswig-Holstein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen natürlich , dass es nicht zu einer Ausgangsbeschränkung kommen wird.  Falls doch, so ergeben sich hinsichtlich der Patientenbeförderung für uns keine Änderungen.

Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium unterliegen Taxen einer Bedienpflicht. Damit gehören sie zur Daseinsvorsorge und dürfen dann auch bei einer möglichen „Ausgangssperre“ – wie auch immer sie im Einzelnen aussehen mag – weiter fahren. Das Wirtschaftsministerium klärt gerade den Sondertatbestand eines Mietwagens der Krankenfahrten durchführt. Auch hier geht man davon aus, dass diese Fahrten am Montagmorgen durchgeführt werden können.

Hierzu noch eine Anmerkung:

Das Taxi- und Mietwagengewerbe - also jeder Einzelne von Ihnen, von Euch - demonstriert gerade tagtäglich unter schwierigsten Bedingungen, dass wir nicht nur der Garant für Mobilität sind, sondern im Hinblick auf die Krankenfahrten vor allem auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Nicht auszuschließen ist, dass sich Kunden, Fahrgäste, Patienten, möglicherweise sogar Politiker auch "danach" noch an diese Leistung erinnern können und sie entsprechend zu würdigen wissen. Vielleicht liegt darin - trotz aller Probleme - auch eine kleine Chance.

 

 

Zurück