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BZP Pressemitteilung: BZP zum Urteil des Frankfurter Landgerichts

Frankfurt/M. - Zum Erlass der Einstweiligen Verfügung gegen Uber durch das Landgericht Frankfurt/Main erklärt Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP: „Die Entscheidung der Frankfurter Richter bestätigt unsere Rechtsauffassung. Beförderungsleistungen dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung und von Fahrpersonal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient der Qualität und dem Schutz des Kunden. Nur so ist sichergestellt, dass sich sowohl Fahrer regelmäßigen Gesundheitschecks wie auch Fahrzeuge entsprechenden Sonderüberprüfungen unterziehen – und nur so kann erreicht werden, dass Fahrer und Fahrzeug für die Beförderung ausreichend versichert sind und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben auf diese Leistung abgeführt werde.

Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer. Wettbewerb fördert im Interesse unserer Kunden die Qualität der Leistung. Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle – auch neue – Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten. Dienste im Internet bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern haben diese Rahmenbedingungen ebenfalls einzuhalten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des LG Frankfurt, dass diese unsere Rechtsauffassung uneingeschränkt bestätigt hat.“

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

RA Thomas Grätz,Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP)

Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)

Gerbermühlstraße 9
D-60594 Frankfurt am Main
Tel.: 49 (69) 95 96 15-0

Fax: 49 (69) 95 96 15-20

E-Mail: thomas.graetz@bzp.org
Internet: www.bzp.org

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