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Bahnvertrag

Bahnvertrag: Ab dem 1.3.2013 beträgt der bundeseinheitliche Preis für den gefahrenen Kilometer 0,70 € bzw. bei Großraumtaxis 0,81 € netto!

Der bisherige Rahmenvertrag läuft am 28. Februar 2013 aus und wurde im vergangenen Herbst neu ausgeschrieben.

Erfreulicherweise konnte der Bundesverband die EU-weite Ausschreibung der Taxidienstleistungen erneut für sich und seine Mitglieder entscheiden, nicht zuletzt deshalb, weil er wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine nahezu flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann und sich die in den letzten Jahren intensiv entwickelte Zusammenarbeit zwischen Bahn und BZP sehr bewährt hat. Die Abwicklung des mittlerweile sehr gut eingespielten bargeldlosen Gutscheinverfahrens erfolgt über ein Netzwerk eingebundener Zentralen, diese erhalten hierzu in diesen Tagen Post.

Auch preislich hat der BZP bei dem frisch unterzeichneten Rahmenvertrag wieder sehr erfolgreich verhandelt:

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes wird der jeweilige behördlich festgelegte Taxitarif abgerechnet, außerhalb haben wir mit der Bahn mit Wirkung ab dem 1.3.2013 ein Entgelt von 0,70 (bisher 0,65) € je gefahrenen Kilometer bzw. 0,81 (bisher 0,76) € pro gefahrenen Kilometer bei Großraumfahrzeugen (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) vereinbart. Sofern 2015 die Verlängerungsoption um ein Jahr greift, wird der Preis ab dem 1.3.2015 automatisch erhöht und beträgt dann 0,72 € je gefahrenen Kilometer bzw. 0,83 € bei Großraumfahrzeugen. Für Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes unter 15 Kilometer besetzt gefahrener Strecke gilt ebenfalls der Taxitarif. Das Zahlungsziel wurde auf Wunsch des Gewerbes auf 21 Tage verkürzt. Alles in allem also ein gelungenes Beispiel einer unternehmensorientierten Gewerbepolitik!

www.bzp.org/bahnpartner.htm

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